Der Grünordnungsplan ist noch da.
Es war ja wie gesagt still um die Trainierbahn geworden und das war m.E. auch gut so. Im Zusammenhang mit der Wahl ist nun leider einiger Staub aufgewirbelt worden. Deswegen möche ich hier meine Sicht noch einmal erläutern:
Herr Obenauf verkennt in seinen Ausführungen im Flyer von Ilka Goetz den Unterschied zwischen „unwirksam“ und „nichtig“ auf der einen Seite und der „vorläufigen Außervollzugsetzung“ auf der anderen Seite. Klingt für Laien ähnlich, ist aber ein großer Unterschied.
Also, Rico Obenauf schreibt im Flyer, der Grünordnungsplan („GOP“) sei vom Oberverwaltungsgericht („OVG“) (vorläufig) für „unwirksam“ erklärt worden. Das ist nicht richtig.
Im gerichtlichen Eilverfahren, das allein bisher durchgeführt wurde, kann das Gericht nur den Vollzug vorläufig aussetzen. Mehr hat das Gericht auch ausweislich des Wortlauts des Tenors nicht beschlossen. Wir können den GOP nicht vollziehen, aber da wir an der Trainierbahn nichts verändern wollen, stört uns dies nicht. Und solange die Rennbahn keinerlei Anstalten macht, etwas zu verändern, haben wir auch keinen Anordnungsgrund und kein Rechtsschutzbedürfnis mit Dringlichkeit, um im Eilverfahren die Außervollzugsetzung nach § 80 Abs. 7 VwGO aufheben zu lassen. Der GOP ist noch da. Er kann im Moment nicht vollzogen werden. Aber der Status Quo bleibt erhalten.
Über die materielle (inhaltliche) Rechtmäßigkeit und die Wirksamkeit oder Unwirksamkeit kann und wird das Gericht erst im Hauptsacheverfahren entscheiden, was noch aussteht. Dass es zu einer gerichtlichen Überprüfung des GOP kommt, war bereits vor dem Satzungsbeschluss 2022 klar, weil das von Herrn Schöningh im Vorfeld angekündigt wurde.
Nach Heilung des (ärgerlichen) Formfehlers ist die Satzung seit 2023 wieder formell und sowieso die ganze Zeit schon materiell, also inhaltlich rechtmäßig und wirksam. Das ist die Sicht der Gemeinde Neuenhagen. Dies müsste auch die Sicht der Gemeindevertretung sein, die den GOP so beschlossen hat in der Überzeugung, rechtmäßig zu handeln und eine wirksame Satzung zu beschließen . Dass Herr Obenauf jetzt öffentlich das Gegenteil behauptet, könnte uns einmal vor Gericht entgegengehalten werden.