Liebe Neuenhagener,
wir haben es wieder geschafft und ein schönes Oktoberfest auf die Beine gestellt, bei dem Jung und Alt gemeinsam friedlich gefeiert haben. Für die gelungene 31. Auflage haben sich viele Bürger bei mir bedankt und ich möchte diesen Dank gern weitergeben an die vielen fleißigen Helfer aus dem Orga-Team, die Firma Bergmann Event-Gastronomie und den Festwirt, die vielen Neuenhagener Vereine und Organisationen und unsere Partnergemeinde Swiebodzin, die mit ihrem Blasorchester ganz besonders zum Gelingen beigetragen hat.
Auf den Ständen am Samstag waren im Vorfeld der Kommunalwahlen im nächsten Jahr auch viele Parteien und Wählergruppen mit am Start, die um die Gunst der Wähler warben. Dieser friedliche demokratische Wettstreit um die besten Meinungen und Rezepte zeichnet uns aus und er ist ein hohes Gut. Umso ärgerlicher war es, als mich schon am Oktoberfestwochenende die ersten Gerüchte erreichten: Der Bürgermeister plane eine versteckte Grundsteuererhöhung ab 2025, ob das stimme, wollten Menschen von mir wissen. Derartige Gerüchte verunsichern die Neuenhagener völlig unnötig. Richtig ist:
Nicht der Bürgermeister entscheidet über die Grundsteuer und legt die Hebesätze fest, sondern diese beschließt schon immer die Gemeindevertretung. Hierzu ist zu beachten: Nachdem das Bundesverfassungsgericht die Neuordnung der Grundsteuer angeordnet hatte, hat sich das Land Brandenburg, im Gegensatz zu den südlichen Bundesländern, für das Bundesmodell entschieden und wird in Zukunft auch Alter, Fläche und Ausstattung von Wohngebäuden mit in die Berechnungsgrundlage des Grundsteuermessbetrages einbeziehen. Dies ist ein Fakt, den weder der Bürgermeister noch die Gemeindevertretung ändern können. Zur Erhebung der erforderlichen Daten haben die Grundstückseigentümer im vergangenen Jahr eine Feststellungserklärung abgeben dürfen. Die inzwischen schon versandten Feststellungsbescheide des Finanzamtes ergeben, wenn man den gegenwärtigen Hebesatz zugrunde legt, natürlich deutlich höhere Grundsteuerbeträge. Im Laufe der zweiten Hälfte des nächsten Jahres wird die Gemeinde vom Finanzamt die gesammelten Ergebnisse der neuen Berechnungsgrundlagen erhalten und auf dieser Basis den sogenannten „aufkommensneutralen Hebesatz“ ermitteln und öffentlich bekannt geben. Dieser aufkommensneutrale Hebesatz besagt, in welcher Höhe der Hebesatz festzulegen ist, damit das Gesamtaufkommen an der Grundsteuer in Neuenhagen auch ab 2025 unverändert bleibt. Diesen aufkommensneutralen Hebesatz werde ich der Gemeindevertretung als Vorschlag für die neu zu beschließende Hebesatzsatzung unterbreiten.
Was damit nicht garantiert werden kann ist, dass kein Grundstückseigentümer höher belastet wird: Durch die vom Land vorgegebene Berechnungsmethode werden insbesondere Eigentümer neuerer Gebäude ab 2025 stärker belastet werden während Eigentümer älterer Gebäude, bei einem für die Gemeinde aufkommensneutralem Hebesatz, mit niedrigeren Grundsteuern rechnen können.
Sie sehen, das Thema Grundsteuer ist und bleibt ein kompliziertes Thema. Die neue Wählergruppe „Freie Mitte“ – als Mitglied der über das Parteiengesetz mitfinanzierten Freien Wähler – benutzt dieses Thema dieser Tage ebenfalls in Flyern und Anträgen. Sie schürt damit Ängste und Sorgen von Neuenhagenern. Dies finde ich scheinheilig, denn die Akteure wissen ganz genau, dass es die Gemeindevertretung und nicht der Bürgermeister ist, die den Hebesatz festlegt und der aufkommensneutrale Hebesatz zum Entscheidungszeitpunkt transparent für alle zur Verfügung stehen wird. In diesem Sinne: Bleiben wir fair und ehrlich im Umgang miteinander, auch wenn der Wahlkampf scheinbar schon begonnen hat.